Catch and Release - fangen und freilassen

Wer jetzt glaubt, das hier nun Werbung für das Zurücksetzen

von Fischen gemacht wird, den muss ich enttäuschen.

Als Gewässerwart und unter der Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes, liegt es mir/uns fern für dieses tun zu werben.

 

 

 

 

 

Meine bzw unsere eigene Meinung ist hier

nicht gefragt und wir möchten uns hier nicht strafbar machen

indem wir auf unserer Seite dazu aufrufen, jeden gefangenen Fisch zurückzusetzen.

Sollten auf dieser Seite Bilder oder Videos zu sehen sein, in dem

ein Fisch zurückgesetzt wird, dann sind diese Bilder außerhalb

Deutschlands entstanden oder an Gewässern, an denen es Pflicht war,

die Fische zurückzusetzen.

 

Wer auf dieses Bild klickt wird ein paar Interessante Berichte lesen können. Diese spiegeln aber nicht im geringsten die Meinung der WaterCraft Oldenburg wieder, sondern sind rein als Informationsquellen anzusehen.

Unter Fangen und Freilassen (eng. Catch and Release, nachfolgend auch C & R genannt) versteht man das schonende Zurücksetzen eines zuvor gefangenen Fisches.  Wikepedia

 

 

 

§ 17 Tierschutzgesetz

 

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

 

 

 

Der Ursprung des C & R liegt in der Karpfenfischerei; dort ist es seit längerem Tradition, gefangene Fische zu wiegen, zu vermessen, zu fotografieren und wieder zurückzusetzen, zumal hier die Fischwaid meist auf Großkarpfen erfolgt, die kulinarisch keinen Wert haben und so in der Regel wieder freigelassen werden.

Das Fliegenfischen hat in Europa eine lange Tradition, wobei die Entnahme des Fangs eher die Regel war. Durch die Medien, insbesondere den Film Aus der Mitte entspringt ein Fluß von Robert Redford, wurde Fliegenfischen bei uns in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts sehr populär. Die aktuelle Fliegenfischerei setzt sehr auf das amerikanische „Vorbild“ und hat C & R mehr oder weniger übernommen.

Umfragen unter Karpfenanglern haben ergeben, dass zurückgesetzte Fische, schonende Behandlung vorausgesetzt (z. B. beim Karpfenfischen durch die Benutzung von Abhakmatten), teilweise am selben Tag noch einmal gefangen wurden. Wissenschaftliche Untersuchungen hierzu wurden bisher nicht durchgeführt.

Der gefangene Fisch wird nicht zwangsläufig getötet, was jedoch laut nach dem Tierschutzgesetz neben bestimmten Hegezielsetzungen die einzig zulässige Verwertung ist. Als Hegemaßnahme ist wohl auch das gezielte Zurücksetzen großer Fische zu verstehen, um dem Gewässer einen wichtigen Laichproduzenten zu erhalten oder eine möglicherweise ohnehin bereits dezimierte Population nicht noch weiter auszudünnen (Aale). Die Abwägung bzgl. des zulässigen Zurücksetzens hat am Einzelfall zu erfolgen. Es fließen die Umstände und Bedingungen der Situation des Fanges (Gewässer, Fischbestand, Fanggröße, etc.) in die Entscheidung ein.

Während in Ländern wie den USA Fangen und Freilassen bei bestimmten Fischarten oft vorgeschrieben ist, ist in Deutschland ein Zurücksetzen des Fisches nur erlaubt, wenn der Fisch in der Schonzeit gefangen wurde, noch unter dem Schonmaß liegt; andernfalls werden dem Tier sinnlos Schmerzen bzw. Leiden zugefügt, was in Deutschland laut § 17 des Tierschutzgesetzes als Tierquälerei gilt. In der Schweiz gilt grundsätzlich eine ähnliche Regelung wie in Deutschland, nur hat die Schweiz in ihren Erläuterungen zur Tierschutzverordnung unter Artikel 23, Buchstabe a eine detaillierte Auslegung erarbeitet, die Catch and Release unter bestimmten Voraussetzungen aus ökologischen Gründen weiter gestattet.[1]

Auf reiner Eigenverantwortung sollte C & R nicht basieren, sondern muss durch eine sinnvolle Fischereigesetzgebung, durch Tierschutz-, Bestands- und Artenmanagement sowie durch Berücksichtigung soziologischer Aspekte (Angeln als sinnvolle Freizeitbeschäftigung) begleitet werden.